Doch auch damals schon hatte die Schule System, denn möglichst alle Kinder sollten im Unterricht zu treuen und vor allem gefolgsamen Untertanen erzogen werden.
Weiteres Kennzeichen der Bildungspolitik im 19. Jahrhundert war ferner die zunehmende Verstaatlichung des Schulwesens. Dies war nicht nur ein organisatorisch-administrativer Vorgang. Vielmehr wurde das Bildungswesen „in seinem Bildungsziel, seinen Bildungseinrichtungen, seinem Lehrkörper und Lehrmethoden zum institutionellen und funktionellen Element der staatlichen Gesamtverfassung ... Und zwar in einem doppelten Sinn: Das Bildungswesen leistete in einem weit intensiveren Maß als bisher Dienst am Staat ... Zugleich aber entfaltete das Bildungswesen sich zur staats- und verfassungsbestimmenden Institution; der Staat ... wurde zum Erziehungsstaat“ (HUBER, I, S. 265f).
Quelle: Wikibooks
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